|
Vereinszweck
A) Zweck des Vereins ist
Die Förderung der Kultur,
der Musik und der regionalen Kulturlandschaft
Öffentlichkeitsarbeit zur
Förderung kultureller Bereiche
Förderung kultureller Eigeninitiative aller Bevölkerungskreise,
insbesondere von Jugendlichen
..................................................................................................
Er verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und bedingt kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
...................................................................................................
Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch
Ø Förderung der Kultur durch Veranstaltung von Konzerten,
Festivals und anderen Events.
Dies soll auch integrativ
geschehen und Menschen mit Behinderung einschließen ( z.B. Rockberg-OpenAir
mit den Bruckberger Heimen; verbilligte Eintrittskarten zu Veranstaltungen
des Vereins und Sonderrabatte; behindertengerechte Zugänge zu den
Veranstaltungsorten; ... )
Ø
Förderung vor
allem auch regionaler junger Künstler und Bands unter anderem durch das
Bieten von Auftrittsmöglichkeiten, unentgeltliche Musikervermittlung,
Beratung u.Ä.
Ø Öffentlichkeitsarbeit, Information, ...
Ø Unterstützung der modernen Kirchenmusik durch
Förderung von Nachwuchsbands im Bereich der sakralen Rockmusik und Begleitung
von Gottesdiensten.
B) Eigenes Verständnis
Wir verstehen unseren
Verein auch als Aufgabe.
Jeder Mensch ist mit seinen Gaben und
Begabungen einzigartig. Wir wollen
diese fördern und die Eigeninitiative von Menschen unterstützen.
Wir haben das Ziel
Künstlern ein Forum zu bieten.
Der Verein will auch
Musiker unterstützen, die sonst weniger Chancen haben, auf der Bühne zu stehen
und Musik denen zugänglich machen, die sonst eher selten die Chance haben,
auf Konzerte zu gehen.
Wir wünschen uns, dass Mitmenschlichkeit,
Offenheit und eine friedliche Atmosphäre die Veranstaltungen des Vereins
prägt.
|